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Jameda-Bewertung löschen lassen

Eine Jameda-Bewertung löschen lassen können Sie, wenn sie gegen die Jameda-Richtlinien oder geltendes Recht verstößt oder wenn nie ein Behandlungskontakt bestand; eine ehrliche schlechte Erfahrung als Patient bleibt dagegen stehen. Der stärkste Hebel auf Jameda ist das Prüfverfahren: Bestreiten Sie den Behandlungskontakt, muss der Verfasser ihn belegen, sonst wird die Bewertung entfernt. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Bewertung eine realistische Chance hat, und übernehmen das Meldeverfahren ab 50 € pro Bewertung, ohne Abo und ohne Erfolgshonorar. Eine Löschgarantie gibt es nicht, denn am Ende entscheiden Jameda und im Streitfall die Gerichte.

Löschgründe
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Wann Jameda eine Bewertung löscht

Jameda entfernt Bewertungen, die gegen die eigenen Nutzungsrichtlinien oder gegen das Recht verstoßen. Entscheidend ist nicht, ob eine Bewertung Sie ärgert oder Ihrem Ruf schadet, sondern ob sie sich einem konkreten Verstoß zuordnen lässt. Eine subjektive, aber wahrheitsgemäße Schilderung eines echten Praxisbesuchs zählt nicht dazu.

Der in der Praxis wichtigste Löschgrund ist der fehlende Behandlungskontakt. Wer nie in Ihrer Praxis war, etwa bei einer Verwechslung, einer Racheaktion oder einer gezielten Attacke durch Dritte, darf keine Behandlungsbewertung abgeben. Genauso greifbar sind unwahre Tatsachenbehauptungen über die Behandlung, also Aussagen, die sich als falsch belegen lassen und nicht bloß Meinung sind.

Weitere klare Tatbestände: Beleidigung und Schmähkritik statt sachlicher Kritik, Bewertungen durch Wettbewerber oder im Streit ausgeschiedene Mitarbeiter, die Nennung personenbezogener Daten von Ihnen oder Ihrem Team sowie Inhalte, die gegen die ärztliche Schweigepflicht oder den Datenschutz verstoßen. Je präziser sich der Verstoß belegen lässt, desto besser stehen die Chancen.

  • Kein echter Behandlungskontakt: Verwechslung, Fake-Profil, gezielte Rufschädigung
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen über Diagnose, Behandlung oder Abrechnung
  • Beleidigung und Schmähkritik statt sachlicher Erfahrungsbeschreibung
  • Interessenkonflikt: Bewertungen von Wettbewerbern oder ausgeschiedenen Mitarbeitern
  • Personenbezogene Daten von Praxispersonal oder strafbare Inhalte
  • Spam, themenfremder Inhalt oder mehrfach identische Bewertungen
Prüfverfahren
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Der stärkste Hebel: der fehlende Behandlungsnachweis

Jameda-Bewertungen sind anonym, und das ist rechtlich zulässig. Anonym heißt aber nicht unantastbar. Der Bundesgerichtshof hat Bewertungsportale verpflichtet, einer begründeten Beanstandung nachzugehen: Bestreiten Sie als Ärztin oder Arzt, dass der Verfasser überhaupt bei Ihnen in Behandlung war, muss Jameda die Rüge an den Verfasser weiterleiten und ihn auffordern, den Behandlungskontakt plausibel zu machen.

Der Verfasser muss dann anonymisierte Belege liefern, etwa einen Terminnachweis, ein Rezept, eine Rechnung oder eine schlüssige Schilderung des Besuchs. Kann oder will er das nicht, bleibt die Reaktion aus oder überzeugt sie nicht, muss die Bewertung entfernt werden. Genau dieses Verfahren macht anonyme Fake-Bewertungen angreifbar, obwohl niemand den Namen des Verfassers kennt.

Für uns ist das der zentrale Ansatzpunkt bei Jameda. Wir formulieren die Beanstandung so, dass sie das Prüfverfahren sauber auslöst, benennen den konkreten Grund und fassen nach, wenn Jameda die Bewertung zunächst stehen lässt. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen ergänzen wir die Belege, die zeigen, dass die Aussage falsch ist.

Ehrliche Grenzen
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Wann Jameda nicht löscht, und die Schweigepflicht-Falle

Eine ehrliche schlechte Erfahrung ist zulässig und bleibt stehen, daran ändert kein Dienstleister und kein Anwalt etwas. Wertungen wie „lange Wartezeit", „fühlte mich nicht ernst genommen" oder „unfreundlicher Empfang" sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie auf einem echten Praxisbesuch beruhen und nicht in Schmähung oder in eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung kippen. Auch eine schlechte Note ohne Text lässt sich melden, wenn der Behandlungskontakt fehlt, aber sicher entfernt wird sie damit nicht.

Für Praxen kommt eine Besonderheit dazu, die es bei Google so nicht gibt: die ärztliche Schweigepflicht. Der reflexhafte Rat „antworten Sie einfach öffentlich" ist hier gefährlich. Wer in einer Antwort bestätigt, dass die Person Patient war, oder gar Behandlungsdetails nennt, verletzt womöglich die eigene Schweigepflicht und riskiert berufsrechtliche Folgen, selbst wenn der Verfasser die Details zuvor selbst öffentlich gemacht hat.

Deshalb ist unsere Vorprüfung kostenlos und ihr Ergebnis manchmal unbequem. Hat eine Bewertung nach unserer Einschätzung keine realistische Chance, sagen wir das, und Sie zahlen nichts. In diesen Fällen ist eine sorgfältig formulierte, schweigepflichtkonforme Antwort auf die Bewertung meist der wirksamere Umgang als ein aussichtsloses Löschverfahren.

Ablauf
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So läuft die Löschung bei uns ab

Der Ablauf hat drei Schritte: kostenlose Vorprüfung, begründete Meldung an Jameda, Ergebnis. In der Vorprüfung ordnen wir die Bewertung den Richtlinien und den rechtlichen Tatbeständen zu, klären mit Ihnen den Behandlungskontakt und schätzen die Erfolgsaussicht ehrlich ein. Erst danach entscheiden Sie, ob wir tätig werden.

Beauftragen Sie uns, formulieren wir die Beanstandung mit sauberer Begründung, reichen sie über das Jameda-Meldeverfahren ein und fassen nach, falls die erste Prüfung abschlägig ausfällt. Der Preis: 50 € netto pro Bewertung, 79 € für mehrere auf einmal, ohne Abo und unabhängig vom Ausgang, kein Erfolgshonorar. Eine Löschgarantie gibt es nicht, denn am Ende entscheidet Jameda. Ergibt schon die Vorprüfung „keine Chance", entstehen keine Kosten.

Zur Einordnung, was wir sind und was nicht: Wir übernehmen das Meldeverfahren gegenüber Jameda, wir sind keine Rechtsanwälte und leisten keine Rechtsberatung. Wird es rechtlich komplex, etwa bei einer klaren Persönlichkeitsrechtsverletzung, einer Unterlassungserklärung oder einer Klage, sagen wir Ihnen das offen und empfehlen den Weg zum Fachanwalt für Medizin- oder IT-Recht.

FAQ

Häufige Fragen

Kann man jede Jameda-Bewertung löschen lassen?

Nein. Jameda entfernt nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen, etwa fehlender Behandlungskontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Bewertungen von Wettbewerbern. Eine ehrliche schlechte Erfahrung als Patient ist als Meinungsäußerung geschützt und bleibt stehen. Ob Ihre Bewertung eine realistische Chance hat, klärt unsere kostenlose Vorprüfung, mit ehrlichem Ergebnis, auch wenn es „keine Chance" lautet.

Wie funktioniert das Jameda-Prüfverfahren?

Wenn Sie den Behandlungskontakt bestreiten, muss Jameda Ihre Beanstandung an den Verfasser weiterleiten und ihn auffordern, den Kontakt zu belegen, etwa mit anonymisiertem Terminnachweis, Rezept oder Rechnung. Kann oder will der Verfasser das nicht, muss die Bewertung entfernt werden. Deshalb sind auch anonyme Fake-Bewertungen angreifbar, obwohl der Name des Verfassers nicht bekannt ist. Wir lösen dieses Verfahren mit der richtigen Begründung gezielt aus.

Was kostet es, eine Jameda-Bewertung löschen zu lassen?

Bei uns ab 50 € netto pro Bewertung ohne Abo, 79 € für mehrere auf einmal; kein Erfolgshonorar, keine Abomodelle, keine versteckten Kosten. Die Vorprüfung ist kostenlos: Wir schätzen zuerst die Erfolgsaussicht ein, und nur wenn sie realistisch ist und Sie uns beauftragen, wird der Preis fällig. Eine Löschgarantie gibt es nicht, denn am Ende entscheidet Jameda. Ergibt die Vorprüfung „keine Chance", zahlen Sie nichts.

Darf ich als Arzt einfach öffentlich auf eine Jameda-Bewertung antworten?

Nur mit Vorsicht. Anders als ein normaler Betrieb unterliegen Sie der ärztlichen Schweigepflicht. Bestätigen Sie in einer öffentlichen Antwort, dass die Person Patient war, oder nennen Sie Behandlungsdetails, riskieren Sie einen Verstoß, selbst wenn der Verfasser die Details zuvor selbst öffentlich gemacht hat. Antworten Sie deshalb allgemein und ohne Fallbezug. Eine schweigepflichtkonforme Formulierungshilfe geben wir mit.

Kann ich mein komplettes Jameda-Profil löschen lassen?

In der Regel nicht ohne Weiteres. Ein Bewertungsportal darf Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich mit ihren öffentlich zugänglichen Daten listen, solange es als neutraler Informationsmittler auftritt und einzelne Berufsgruppen nicht benachteiligt. Eine vollständige Profillöschung gelingt nur in engen Konstellationen. Der realistischere Weg ist, einzelne rechtswidrige Bewertungen gezielt entfernen zu lassen und das Profil mit echten, aktuellen Bewertungen zu stärken.

Kostenlose Erstanalyse

Rufschädigende Jameda-Bewertung? Wir prüfen kostenlos.

Schicken Sie uns den Link zur Bewertung und Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussicht, bevor irgendetwas kostet. Löschung ab 50 € pro Bewertung ohne Abo, kein Erfolgshonorar, keine Löschgarantie.